Die Beratung aus dem Gebiet  des Erbrechts umfasst insbesondere:

  • Erbscheine,
  • Nachlassteilungen,
  • Pflichtanteile,
  • Vermächtnisse,
  • Erbschaftsannahme und Ausschlagung der Erbschaften,
  • Testamente u.a. Anfechtung von Testamenten,
  • Enterbung.