FAMILIENRECHT
Die Beratung aus dem Gebiet des Familienrechts umfasst insbesondere:
- Scheidungen,
- Trennungssachen,
- Eheverträge,
- Vermögensaufteilung der Eheleute,
- elternliche Sorge (u.a. Feststellung der Vaterschaft und die Herausgabe des Kindes),
- Unterhaltsansprüche,
- Leistungen – z.B. Kindergeld,
- Unterstützung beim Verfahren vor dem Jugendamt.