Die Beratung aus dem Gebiet  des Familienrechts umfasst insbesondere:

  • Scheidungen,
  • Trennungssachen,
  • Eheverträge,
  • Vermögensaufteilung der Eheleute,
  • elternliche Sorge (u.a. Feststellung der Vaterschaft und die Herausgabe des Kindes),
  • Unterhaltsansprüche,
  • Leistungen – z.B. Kindergeld,
  • Unterstützung beim Verfahren vor dem Jugendamt.