Die Kanzlei beschäftigt sich auch oft z.B.mit der Gründung einer GmbH in Polen (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder kurz sp.zo.o.) durch deutsche oder deutschsprachige Investoren/Firmen. Die Firmengründung in Polen ist gerade für deutsche Geschäftsleute aufgrund des geringeren Stammkapital, der geringeren Steuern und Sozialabgaben interessant.
Die Kanzlei berät die Investoren während des ganzen Prozesses – bei der Gründung und der Führung eines Unternehmens in Polen. Auch bei handelsrechtliche, gesellschaftsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragen.