E-services
Den Bedürfnissen des Marktes entgegenkommend leistet die Kanzlei auch Rechtsberatung auf dem elektronischen Wege. In der Form von E-Services kann vorläufig Rechtshilfe geleistet werden, wenn die Frage einfache und unkomplizierte Sachverhalte betrifft (z. B. ein einfacher Vertrag, Klage, Mahnbrief, Gutachten).
Um den E-Service nutzen zu können, bitte folgen sie den unten angegebenen Anweisungen:
1.Das Formular am Ende der Seite ausfüllen.
2.Die Kanzlei antwortet auf die im Formular angegebene Email Adresse und informiert Sie über den Preis und den schnellstmöglichen Termin der Leistung.
3.Die Zustimmung der angegebenen Bedingungen erfolgt durch die Überweisung der geforderten Summe auf die angegebene Kontonummer der Kanzlei. Der Frist für die Realisierung beginnt an dem Tag, an dem die Überweisung auf dem Konto der Kanzlei verbucht wurde.
4. Die Kanzlei sendet an die angegebene Email Adresse das Resultat. Auf dem Wunsch der Klientel kann es auch per Post an eine angegebene Adresse erfolgen.