Die Beratung aus dem Gebiet des Arbeitsrechts umfasst insbesondere:

  • Klagen zur Bestimmung des Arbeitsverhältnisses,
  • Arbeitslöhne und Vergütung für Überstunden,
  • Nichtigkeitserklärung der Kündigung und Wiedereinstellungsklage,
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen.