Die Beratung aus dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts umfasst insbesondere:

  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherungsanstalt (Vertretung vor der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Landwirtschaftliche Sozialversicherung (KRUS) und vor den Gerichten) bei Renten, Altersrenten und andere sozialen Leistungen, die durch Anstalten anderer Länder ausgezahlten werden, z. B. Rentenversicherungsanstalt.