Vor dem Gesetz in Polen ist „adwokat“ und „radca prawny“ gleich gestellt.
Sie sind nur Mitglieder von verschiedenen Kammern. Sie leisten Ihren Mandanten Rechtsbeistand, z. B. in Form von Rechtsberatung, Vorbereitung von Rechtsgutachten, Ausarbeitung von Rechtsakten, Vertretung vor Gericht.
Bis vor kurzem durfte „radca prawny “ nicht bei Familien- und Strafsachen vor Gericht auftreten. Dies hat sich jedoch geändert. Derzeit besteht der einzige Unterschied zwischen den oben genannten darin, dass der „radca prawny“ auf der Grundlage des Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Unternehmer eingestellt werden kann. Zeitgleich kann er auch eine Kanzlei führen. Rechtsanwälte können ihren Beruf nur in einer Kanzlei ausüben. Aus der Sicht der Mandanten ist dies jedoch kein signifikanter Unterschied. Polen ist eines der wenigen Länder, in denen eine solche Dualität von Rechtsberufen existiert. In anderen Ländern gibt es nur einen Beruf – den Beruf des Anwalts.
Der ausländische Mandant kann zwischen einen „adwokat“ und einen „radca prawny“ frei wählen. Beide werden behilflich sein, ein Problem des Zivil-, Familien-, Verwaltungs- oder Strafrechts zu lösen. Sie können den Auftraggeber vor einem ordentlichen Gericht, dem Verwaltungsgericht, dem Verfassungsgericht oder dem Obersten Gerichtshof, sowie vor den Behörden und der örtlichen Regierung vertreten.